Wohnungsübergabe

Leer, gefegt und frei von persönlichen Dingen, mehr verlangt der Begriff nicht, aber auch nicht weniger

Besenrein steht in fast jedem Mietvertrag, und trotzdem streiten Mieter und Vermieter regelmäßig darüber, was gemeint ist. Dieser Ratgeber erklärt den Begriff, grenzt ihn von Reinigung und Renovierung ab und zeigt, wie der Übergabetermin ohne Abzüge gelingt.

Eric Andreas Cudalb04.09.2026Lesezeit ca. 7 Minuten
Leerer, gefegter Raum nach der Entrümpelung, bereit für die besenreine Übergabe an den Vermieter
Das Wichtigste in KürzeBesenrein bedeutet vollständig geräumt und gefegt, nicht geputzt und nicht renoviert.Alle Räume zählen, auch Keller, Dachboden, Garage und der Briefkasten.Zurückgelassene Möbel gelten ohne schriftliche Vereinbarung als nicht geräumt.Ein Fachbetrieb übergibt besenrein und stimmt den Termin auf die Schlüsselübergabe ab.

Was besenrein bedeutet

Der Begriff besenrein taucht in fast jedem Mietvertrag und in vielen Kaufverträgen auf, ist aber nirgends exakt definiert. Gemeint ist ein Zustand, in dem die Räume vollständig geräumt sind und grober Schmutz entfernt wurde. Böden sind gefegt oder gesaugt, Spinnweben abgenommen, Schränke, Regale und Lampen abgebaut, Müll und Kartons entfernt. Eine besenreine Übergabe verlangt keine geputzten Fenster, keine gereinigten Fugen und keine frisch gestrichenen Wände. Sie beschreibt den Zustand, in dem der Nachmieter oder Käufer den Raum ohne fremde Hinterlassenschaften betreten kann.

In der Praxis entstehen Streitigkeiten meist, weil beide Seiten Unterschiedliches erwarten. Der Mieter denkt an einen Besen, der Vermieter an eine Grundreinigung. Hilfreich ist es, den Begriff wörtlich zu nehmen. Besenrein heißt, dass ein Besen ausreicht, um den Raum in diesen Zustand zu versetzen. Was mit Eimer, Schwamm und Reinigungsmittel erreicht wird, geht darüber hinaus und muss, wenn es verlangt wird, gesondert im Vertrag stehen. Maßgeblich sind immer der Vertrag und die jeweils gültige Rechtsprechung, im Zweifel hilft eine Beratung.

Abgrenzung zu Reinigung und Renovierung

Drei Zustände werden gern verwechselt. Besenrein ist geräumt und gefegt. Gereinigt bedeutet, dass Böden gewischt, Bad und Küche geputzt und Fenster geputzt sind. Renoviert heißt, dass Wände gestrichen, Bohrlöcher verschlossen und Böden ausgebessert wurden. Welche Stufe geschuldet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag, aus Zusatzvereinbarungen und aus den jeweils gültigen Regelungen zu Schönheitsreparaturen. Manche Klauseln dazu halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, weshalb sich ein Blick in aktuelle Informationen lohnt, bevor Sie streichen oder einen Maler beauftragen.

Unabhängig von der Stufe gilt, dass alles Eigene aus der Wohnung muss. Dazu gehören auch Dinge, die man gern zurücklassen würde, etwa der Einbauschrank, die Küchenzeile oder der Teppichboden, den man selbst verlegt hat. Was bleiben soll, wird vorher schriftlich mit dem Vermieter oder Nachmieter vereinbart. Ohne diese Vereinbarung gilt der Gegenstand als nicht geräumt, und der Vermieter darf ihn auf Kosten des Mieters entfernen lassen. Das ist der teuerste Weg, den man wählen kann.

Ein Sonderfall sind Schäden, die über Abnutzung hinausgehen. Brandflecken im Parkett, gesprungene Fliesen, Löcher in Türen oder ein Wasserschaden durch die Waschmaschine sind keine Frage von besenrein, sondern von Haftung. Sie werden im Protokoll festgehalten und getrennt abgerechnet, unabhängig davon, wie sauber die Wohnung ist. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer im Boden, vergilbte Tapeten oder abgenutzte Türgriffe gehören dagegen zum vertragsgemäßen Gebrauch und dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Die Grenze im Einzelfall ist Auslegungssache, weshalb Fotos beim Einzug und beim Auszug so wichtig sind.

Worauf Vermieter beim Termin achten

Beim Übergabetermin gehen Vermieter oder Hausverwaltung durch jeden Raum und vergleichen den Zustand mit dem Einzugsprotokoll. Geprüft wird, ob alle Räume leer sind, auch Keller, Dachboden, Garage und Abstellräume, die gern vergessen werden. Danach folgen Böden, Wände, Fenster, Sanitäranlagen und Einbauten auf Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Zählerstände werden abgelesen und alle Schlüssel gezählt. Die folgenden Punkte stehen bei fast jeder Abnahme auf der Liste.

  • Alle Räume inklusive Keller, Speicher, Garage und Briefkasten vollständig leer.
  • Böden gefegt oder gesaugt, Nägel, Haken und Dübel entfernt, soweit vereinbart.
  • Keine Müllsäcke, Kartons oder Sperrmüll in Hausflur, Hof oder am Tonnenplatz.
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser abgelesen und Schlüssel vollständig.

Wer bei der Prüfung etwas findet, notiert es im Protokoll. Für den Mieter ist es wichtig, dass nur tatsächliche Mängel eingetragen werden und dass Abnutzungsspuren nicht als Schäden gelten. Nachträglich behauptete Mängel sind schwer zu belegen, weshalb ein gemeinsam unterschriebenes Protokoll beide Seiten schützt. Fotos mit Datum ergänzen es sinnvoll und kosten nur wenige Minuten.

Das Übergabeprotokoll

Das Protokoll hält Datum, Anwesende, Zählerstände, Schlüsselanzahl und den Zustand jedes Raums fest. Es wird von beiden Seiten unterschrieben, jede erhält ein Exemplar. Werden Mängel festgestellt, wird vereinbart, wer sie bis wann behebt. Verweigert eine Seite die Unterschrift, sollte die andere den Zustand mit Fotos und einem Zeugen dokumentieren. Das Protokoll ist später die Grundlage für die Abrechnung der Kaution und sollte deshalb sorgfältig gelesen werden, bevor Sie unterschreiben.

Tipp für den Termin Gehen Sie am Vortag selbst mit einem leeren Blatt durch alle Räume und notieren Sie, was Ihnen auffällt. Was Sie selbst finden, können Sie noch beheben, bevor es im Protokoll steht.

Vorbereitung in den Wochen davor

Eine besenreine Übergabe beginnt nicht am Übergabetag, sondern Wochen vorher. Der Auszug der Möbel ist nur der erste Schritt. Danach zeigt sich, was hinter Schränken und unter Teppichen lag, welche Dübel in den Wänden stecken und wie viel Sperrmüll übrig bleibt. Wer die Abholung des Sperrmülls erst dann anmeldet, wartet unter Umständen bis nach der Übergabe. Planen Sie deshalb rückwärts, nämlich Übergabe, Reinigung, Sperrmüll, Auszug, und legen Sie für jeden Schritt einen Termin fest.

Zeitdruck ist der häufigste Grund, warum Übergaben scheitern. Wer am Vortag noch den Keller ausräumt, hat keine Reserve für Überraschungen. Ein Puffer von einigen Tagen zwischen letztem Räumungsschritt und Übergabe gibt Zeit, den Boden zu fegen, Bohrlöcher zu schließen und vergessene Ecken zu prüfen. Nutzen Sie diese Zeit auch, um Nachsendeauftrag, Zählerablesung und Kündigungen von Strom und Internet zu erledigen.

Zur Vorbereitung gehört auch die Frage, wer die Arbeit macht. Möbel abbauen, Sperrmüll anmelden, Keller ausräumen, Dübel entfernen und Böden fegen sind zusammen ein volles Wochenende, oft mehr. Wer berufstätig ist, weit entfernt wohnt oder körperlich eingeschränkt ist, sollte früh entscheiden, ob Freunde helfen oder ein Betrieb beauftragt wird. Beides braucht Vorlauf. Helfer haben Termine, und ein Fachbetrieb möchte die Wohnung vorher besichtigen. Wer diese Entscheidung bis zur letzten Woche aufschiebt, hat am Ende weder Helfer noch Betrieb und übergibt eine halb geräumte Wohnung.

Besenrein heißt, dass ein Besen reicht. Alles darüber hinaus steht im Vertrag oder gar nicht.Kernaussage dieses Ratgebers

Wenn ein Fachbetrieb die Räumung übernimmt

Bei einer Haushaltsauflösung, einem Auszug aus Altersgründen oder einer Wohnung, die nach einem Todesfall geräumt werden muss, ist die besenreine Übergabe oft Teil des Auftrags an einen Fachbetrieb. Das Team räumt alle Räume inklusive Keller und Dachboden, demontiert Einbauten, entsorgt getrennt nach Stoffgruppen und übergibt den Zustand, den der Vermieter erwartet. Was das im Detail umfasst, steht auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung.

Der Vorteil liegt in der Verlässlichkeit. Nach der kostenlosen Besichtigung vor Ort erhalten Sie ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten, das die besenreine Übergabe einschließt. Der Termin wird auf den Übergabetag abgestimmt, sodass zwischen Räumung und Schlüsselübergabe keine Lücke entsteht. Gut erhaltene Möbel werden angerechnet und senken den Preis. Wer die Übergabe nicht selbst wahrnehmen kann, etwa weil er weit entfernt wohnt, bespricht das bei der Anfrage.

Nach der Übergabe

Mit der Unterschrift unter das Protokoll ist die Wohnung übergeben. Bewahren Sie Ihr Exemplar zusammen mit den Fotos auf, bis die Kaution abgerechnet ist. Für die Abrechnung gilt eine angemessene Prüffrist des Vermieters, danach darf er nur einbehalten, was im Protokoll steht oder aus der Nebenkostenabrechnung folgt. Wer die Übergabe sorgfältig vorbereitet hat, bekommt seine Kaution in aller Regel ohne Abzug zurück und hat den Auszug damit abgeschlossen.

Bleibt ein Streit über den Zustand, hilft die Dokumentation. Legen Sie Protokoll, Fotos und Schriftwechsel zusammen und antworten Sie auf Forderungen schriftlich. Viele Auseinandersetzungen lösen sich, sobald beide Seiten die Fotos nebeneinander sehen. Kommt es nicht zur Einigung, beraten Mietervereine, Verbraucherzentralen oder ein Anwalt anhand der jeweils gültigen Regelungen. Wichtig ist, Fristen einzuhalten und nicht aus Verärgerung Zahlungen zurückzuhalten, die unstrittig sind. So bleibt der Auszug ein abgeschlossenes Kapitel und wird nicht zum monatelangen Verfahren.

Häufige Fragen

Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?

Nein. Besenrein verlangt geräumte Räume und gefegte Böden. Fensterreinigung, geputzte Bäder oder gewischte Böden gehören zur Grundreinigung und müssen gesondert vereinbart sein.

Darf ich Möbel für den Nachmieter zurücklassen?

Nur mit schriftlicher Zustimmung von Vermieter oder Nachmieter. Ohne Vereinbarung gilt die Wohnung als nicht geräumt, und die Entfernung kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Was passiert, wenn der Vermieter besenrein nicht anerkennt?

Lassen Sie den Zustand im Protokoll festhalten und dokumentieren Sie ihn mit Fotos. Maßgeblich sind Mietvertrag und die jeweils gültige Rechtsprechung, im Zweifel hilft eine Beratung.

Übernimmt der Fachbetrieb die besenreine Übergabe?

Ja. Die besenreine Übergabe ist Teil des Festpreisangebots. Das Team räumt alle Räume, entsorgt getrennt und übergibt gefegt, auf Wunsch abgestimmt auf den Übergabetermin.

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Eric Andreas Cudalb, Inhaber von Eric Entrümpelung, Ansprechpartner für Entrümpelung und HaushaltsauflösungEric Andreas CudalbInhaber Eric EntrümpelungEric Andreas Cudalb hat Eric Entrümpelung als junger Unternehmer gegründet und übernimmt mit seinem Team Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Sperrmüllentsorgung sowie Umzüge und Transporte. Sein Anspruch ist ein transparenter, fairer und persönlicher Service von der kostenlosen Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe. Mehr über den Betrieb erfahren Sie auf der Seite Über uns.